Schnuppern / Mitglied werden

Schnupperkurs

Teilnehmen darf…

  • jeder geübte Schwimmer, wenn gegen die Sportausübung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Wenn Sie
    sich nicht sicher sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor Kursbeginn vom Hausarzt auf Ihre Sporttauglichkeit hin
    untersuchen zu lassen.

Anmelden…

  • können Sie sich nur schriftlich mit diesem Anmeldeformular. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
  • Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt. Eine Mitteilung erfolgt auch, falls Veranstaltungen ausgebucht sind oder ausfallen.

  • Mit der Abgabe der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr, unabhängig davon, ob Sie teilnehmen oder nicht.

Zahlung der Kursgebühr…

  • in Höhe von 65€ per Überweisung. Die Bankdaten werden nach Absenden der Terminauswahl per E-Mail zugesandt. Eine Barzahlung ist aus technischen Gründen nicht möglich.
  • Der Kurs ist jeweils einen Samstag 10:00 – 17:00 Uhr mit abschließend 2 Einheiten im regulären Ruderbetrieb.


Anmeldung Schnupperkurs

Bitte ins Feld Klicken für Auswahl der Schnupperkurstermine
optional; Erleichtert Bekanntgabe von Terminänderungen
Mindestalter 12 Jahre für Teilnahmeerlaubnis.
Schwimmkenntnisse sind Voraussetzung für Teilnahmeerlaubnis

Mitgliedschaft

Unser Ruderverein steht jede(m) ab 12 Jahren offen die/der gerne Sport machen möchte. Für alle Anfänger bieten wir regelmäßig Schnupperkurse an in denen wir die Grundlagen der Rudertechnik vermitteln. Bei Interesse bitte Kontakt an: ruderwart@ruderverein-brombachsee.de.

Art der MitgliedschaftJahresbeitrag
Ordentliche/aktive volljährige Mitglieder120 €
Ordentliche/aktive volljährige Mitglieder als Partner eines anderen aktiven Mitglieds60 €
Jugendliche Mitglieder bis 17 Jahre60 €
Kinder bis 17 J. sofern mind. ein Elternteil Mitglied ist25 €
Einzug erfolgt jährlich zum 01.01. (keine Vorab-Info mehr nötig)

Aufnahmebedingungen

  • Durch seine oder ihre Unterschrift unter den Aufnahmeantrag erkennt der/ die Anmeldende die Satzung und die sonstigen Ordnungen und Bestimmungen des Vereins verbindlich an.
  • Minderjährige müssen den Aufnahmeantrag durch ihre gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnen lassen, die damit die Satzung und sonstigen Ordnungen und Bestimmungen für den oder die Minderjährige*n verbindlich anerkennen.
  • Die Mitglieder haben die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was den Zweck und das Ansehen des Vereins gefährden könnte. Sie sind insbesondere verpflichtet im Rahmen von sportlicher Disziplin den Anweisungen von Übungsleitern, Trainern und Obleuten Folge zu leisten.Die Aufnahme erfolgt durch Vorstandsbeschluss.
  • Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird per Einzugsermächtigung zum Jahresbeginn eingezogen. Bei Eintritt während des Jahres entsteht die Beitragsschuld anteilig zum Eintrittsdatum.
  • Der Ruderverein Brombachsee übernimmt keine Haftung für private Gegenstände.
  • Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Er muss dem Vorstand mindestens drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. Der Vorstand kann Ausnahmen gewähren.
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